Auf Reisen muss man immer viele Dinge mitnehmen. Auch wenn die Gepäckbestimmungen im Zug nicht so streng sind wie im Flugzeug, gibt es dennoch viele Dinge, die nicht mitgeführt werden dürfen. Dürfen Alkoholtupfer also im Zug mitgebracht werden?
Alkoholtupfer können in den Zug mitgenommen werden, da alkoholische Desinfektionstücher weniger Alkohol enthalten, was nicht leicht zu Schäden führen kann. Die Menge, die jede Person mitführen kann, ist jedoch begrenzt und es darf nur die Anzahl der Tücher für den eigenen Gebrauch mitgeführt werden, da andernfalls die Alkoholgehaltsstandards der Sicherheitsinspektionsvorschriften überschritten werden.
Obwohl alkoholische Desinfektionstücher im Zug mitgeführt werden dürfen, sind Tücher mit 75 %igem Alkohol, Alkoholsprays, Desinfektionsmittel mit brennbaren Substanzen, Peressigsäure-Desinfektionsmittel, 84-Desinfektionsmittel, Desinfektions-Brausetabletten und andere Desinfektionsartikel nicht gestattet. Um Gefahren zu vermeiden, bringen Sie bitte keine anderen Lebensmittel mit, die selbsterhitzende Packungen enthalten.
Darüber hinaus dürfen Desinfektionsmittel auf Alkoholbasis-, Persauerstoffdesinfektionsmittel, Desinfektionsmittel mit brennbaren Substanzen, Desinfektionsmittel mit Peressigsäure, chlorhaltige Desinfektionsbrausetabletten, Bleichpulver und Kaliumpermanganat-Desinfektionstabletten den Bahnhof nicht betreten und in den Bus einsteigen. Da das antibakterielle Einweg-Händedesinfektionsmittel Alkohol enthält, kann es auch die Sicherheitsprüfung nicht bestehen.







